Voraussetzungen/Bewerbung

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Die Aufnahme in das IFL-Bayreuth setzt folgendes voraus:  

Anträge auf Aufnahme sind innerhalb des vom Staatsministerium festgesetzten Zeitraums im Staatsinstitut einzureichen; Mehrfachbewerbungen für den gleichen Ausbildungsgang (hier das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern in Augsburg - Abt. I) sind unzulässig.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf (tabellarisch),  
  • Nachweis der erforderlichen Schulbildung; wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahrs abgeschlossen wird, ist  der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen,  
  • bei minderjährigen Bewerbern und Bewerberinnen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,  
  • ein amtliches Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als sechs Monate sein darf, sofern nicht unmittelbar der Übergang aus einer Schule erfolgt,  
  • Erklärung, ob ein staatsanwaltliches Ermittlungs- bzw. gerichtliches Strafverfahren anhängig ist und ob bereits einmal ein Eignungstest absolviert wurde,
  • eine ärztliche Bescheinigung, wenn die Ausbildung im Fach Sport erfolgen soll. icon Ärztl. Bescheinigug (29.16 kB)
Das Staatsinstitut kann im Einzelfall weitere Nachweise, insbesondere zur schulischen und beruflichen Vorbildung, fordern. 
 
Soweit zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden können, sind sie unverzüglich, spätestens eine Woche nach Beginn der Sommerferien, nachzureichen; in besonders begründeten Fällen kann das Staatsinstitut Fristverlängerung gewähren.
 
Bewerbungsunterlagen in losen Blättern, nicht in Bewerbungsmappen oder eingeheftet zusenden.
 
Bewerbungsformulare zum Download: