Eignungstest

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Aufgenommen kann nur werden, wer in einem unmittelbar vorausgehenden Eignungstest die allgemeine und fachliche Eignung für die Ausbildung nachweist. Ein nicht bestandener Eignungstest kann nur zu einem späteren Aufnahmetermin und nur einmal wiederholt werden.

  • Die Anforderungen des Eignungstests beziehen sich für alle Ausbildungen auf den Bereich Deutsch. 
  • Die Anforderungen des Eignungstests für die Ausbildung für die Fächer Werken, Technisches Zeichnen, Kunsterziehung und Kommunikationstechnik beziehen sich zusätzlich auf handwerkliche Fähigkeiten und Grundkenntnisse aus dem technischen Bereich, auf räumliches Vorstellungsvermögen und gestalterische Fähigkeiten. 
  • Die Anforderungen des Eignungstests für die Ausbildung für das Fach Sport beziehen sich zusätzlich auf sportpraktische Fähigkeiten in den Bereichen Gerätturnen, Gymnastik und Tanz, Leichtathletik, Schwimmen sowie Sportspiele. icon Eignungstest Sport (72.01 kB)
  • Im Eignungstest können schriftliche und praktische Aufgaben gestellt werden; die Bearbeitungszeit soll insgesamt 5 Stunden nicht überschreiten.

Die Bewertung erfolgt nach Punkten.  Ergänzend können mit den Bewerbern und Bewerberinnen Gespräche geführt werden.