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Institut für Fachlehrer

Universität Bayreuth (GSP)

Anstellung

Erstellt am: 9. März 2014 um 20:21

Bekomme ich nach der Ausbildung eine Anstellung?

Nach der II. Lehramtsprüfung werden Sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen als Fachlehrer z. A. angestellt. Ein Rechtsanspruch auf eine Anstellung wird durch das Bestehen der II. Lehramtsprüfung jedoch nicht begründet, gleichwohl in den letzten Jahren alle Fachlehrer m/t in den Staatsdienst übernommen wurden.