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Institut für Fachlehrer

Universität Bayreuth (GSP)

FAQs

Bewerbungsfrist

Kann ich nach Ablauf der Bewerbungsfrist meine Bewerbung trotzdem einsenden?

Sie müssen Ihre Bewerbung innerhalb des festgesetzten Zeitraums im Staatsinstitut einreichen. Nach Fristende können keine Bewerbungen für das aktuelle Bewerbungsverfahren nachgereicht werden.

Mehrfachbewerbungen

Kann ich mich am Staatsinstitut in Bayreuth und in Augsburg gleichzeitig bewerben?

Sie können sich nicht gleichzeitig in Bayreuth und Augsburg bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?

Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei:

  1. Lebenslauf (tabellarisch)
  2. Nachweis der erforderlichen Schulbildung; wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahrs abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen
  3. bei minderjährigen Bewerbern und Bewerberinnen die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  4. ein erweitertes Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als sechs Monate sein darf, sofern nicht unmittelbar der Übergang aus einer Schule erfolgt
  5. Erklärung, ob ein staatsanwaltliches Ermittlungs- bzw. gerichtliches Strafverfahren anhängig ist und ob bereits einmal ein Eignungstest absolviert wurde
  6. eine ärztliche Bescheinigung, wenn die Ausbildung im Fach Sport erfolgen soll.  Ärztl. Bescheinigug

Das Staatsinstitut kann im Einzelfall weitere Nachweise, insbesondere zur schulischen und beruflichen Vorbildung, fordern.